Die Rasseliste – Die Sache mit den „Boxer Mischlingen“

Nachdem ich vor einigen Tagen so manche Auflagen erwähnt habe, möchte ich heute mal an viele Listenhundhalter plädieren. In meinem privaten Umfeld habe ich des Öfteren mitbekommen, dass viele Hundehalter mit Pit, Staff und Co. ihre Hunde als „Boxer-Mischling“ oder „Labrador-Mix“ anmelden, weil sie denken dass sie damit die Auflagen umgehen können oder diese Rassen in ihrem Bundesland sogar komplett verboten sind. „Wird schon keiner merken…“

Davon ist dringend abzuraten!
Leider kommt bei den meisten nämlich irgendwann heraus, dass sie wissentlich (oder unwissentlich) ihren Hund falsch gemeldet haben und das kann schlimme Folgen haben – für Mensch und vor allem das Tier.
Viele sagen nun, dass ihr Hund ja ganz lieb sei und nie Probleme machen wird, so dass niemand auf ihn aufmerksam wird. Meist reicht es jedoch schon aus, wenn das Ordnungsamt zufällig auf der Straße kontrolliert und dann gefragt wird, welcher Rasse der Hund angehört. Die netten Herren vom Ordnungsamt sind auch nicht blind. Das heißt, in dem Moment wo Ordnungsamt, Polizei oder auch nur ein Nachbar der Meinung ist, dass ihr eine meldepflichtige Rasse an der Leine habt, kann dies je nach Bundesland schlimme Konsequenzen haben und ihr müsst beweisen, dass dem nicht so ist.
Wir wurden in unseren bisher 7 Jahren Hundehaltung etwa alle 2 Jahre mal zufällig kontrolliert. Nicht jeder Ordnungsamt-Mitarbeiter ist in Hunderassen geschult, aber dennoch wurden wir auch schon gefragt welcher Rasse unsere Damen angehören und geforscht, ob alles seine Richtigkeit hat. Das ist ein Moment, der immer passieren kann – jeden Tag zu jeder Uhrzeit wenn ihr mit Euren Hunden unterwegs seid. Würde es Spaß machen, ständig Angst beim Gassigehen haben zu müssen dass ein Verstoß auffliegt?

2015-03-08 13.01.09Zuerst einmal wird bei der Vermutung, dass etwas nicht stimmen könnte ein Gentest des Hundes oder ein Termin bei einem Sachkundigen gemacht um einzuschätzen, ob der Hund wirklich in irgendeiner Kategorie auf der Rasseliste auftaucht. Das ist dann in den meisten Fällen vom Hundehalter zu zahlen. Achtung, auch Mischlinge zählen dazu! Ist der Test negativ oder der Gutachter ist der Meinung, dass Euer Vierbeiner phänotypisch nicht einer Listenhundrasse entspricht, habt ihr Glück gehabt und nichts kommt auf Euch zu.
Wird jedoch auch nur ein kleiner Teil Listenhund genetisch oder phänotypisch nachgewiesen, müsst ihr warten und hoffen, dass das Ordnungsamt „nett“ ist. Nur dann dürft ihr euren Hund behalten und habt die Auflagen zu erfüllen, die das jeweilige Bundesland fordert. In den meisten Fällen wird in so einem Fall dann jedoch schon davon ausgegangen, das die nötige Zuverlässigkeit nicht gegeben ist, weil man versucht hat, die Gesetze zu umgehen.
Besitzt ihr also nun nachgewiesenermaßen einen Listenhund der nicht richtig angemeldet war, wird häufig schon hier der Hund eingezogen (z.B. aufgrund der Auflage in manchen Bundesländern, dass Listenhunde nicht von Privatpersonen gekauft werden dürfen oder aber die Person nach so einem Verstoß als „unzuverlässig“ gilt). In diesem Fall sitzt dann eine weitere arme Seele im Heim und ihr habt keine Chance, euren Vierbeiner wieder zu bekommen. Nicht selbst, nicht über Verwandte und auch nicht mit irgendwelchen Tricks. Der Hund ist weg, für immer.

Oft entstehen solch missliche Lagen auch durch unseriöse Tierschutzorganisationen besonders aus dem Ausland, die gern Listenhundmischlinge als andere Rassen ausschreiben, um diese zu „retten“. Viele Abnehmer wissen hier nicht einmal, um welche Rasse es sich wirklich handelt. Wird jedoch der Hund als Listenhund enttarnt, wird er meistens sofort entzogen da die Einfuhr dieser Rassen aus dem Ausland nach Deutschland absolut verboten ist. In diesem Fall ist es nicht selten, dass die Tiere sogar wieder zurück in die Tötungen geschickt werden.
Auch in deutschen Tierheimen sieht man oft offensichtliche Listenhunde, die als andere Rassen angegeben werden. Das kann gut gehen, muss es aber nicht. Der Hund benötigt auch hier ein Gutachten eines Sachverständigen, das ihn als Nicht-Listenhund einstuft. Seriöse Tierheime schreiben also nicht irgendwelche Rassen auf wie es ihnen passt, sondern lassen ihre Hunde begutachten und ihre Dokumente diesbezüglich von Interessenten einsehen. Manchmal ist ein Boxer-Mix eben auch einfach ein Boxer-Mix. Man muss es nur beweisen können.

Deshalb hier noch einmal zusammengefasst: Informiert euch vor der Anschaffung des Hundes dringend beim Ordnungsamt ob ihr diesen in eurem Bundesland halten dürft! Haltet die Auflagen auch ein, meldet ihn mit seiner richtigen Rasse an und zeigt, dass ihr verantwortungsbewusst seid! Holt euch keine Listenhund(Mischlinge) aus dem Ausland! So wird euch und eurem Hund nichts im Wege stehen!

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Genau wie bei Lana ist bei den meisten Welpen zum Zeitpunkt der Anschaffung die Rasse kaum erkennbar.

Und für alle, die nun sagen „Ich habe meinen Hund schon falsch gemeldet, das kann man doch nicht straffrei wieder rückgängig machen!“ kann ich nur sagen, dass das manchmal klappen kann, solange man Einsicht zeigt.
Als ich Lana in die Hand gedrückt bekam wusste ich nicht exakt, welche Rassen in ihr stecken. In ihrem Impfausweis stand damals „Mischling“ (eine sehr genaue Aussage!) und die Tierärztin hat es später – ob absichtlich oder nicht kann ich heute nicht mehr sagen – in „Boxer Mischling“ geändert. Je älter sie wurde, desto mehr sah man jedoch neben dem Boxer auch den Amstaff und Pitbull und ich rief beim Ordnungsamt an, um sie als diese Rasse zu melden. Ich wurde freundlich über die Auflagen aufgeklärt und konnte alles in Ruhe regeln. Eine Woche später war alles „in Sack und Tüten“ und Lana war richtig gemeldet wie es sich gehört. Mir war damals bewusst, dass dies viel Arbeit und Geld bedeuten kann und trotzdem war es mir wichtig, dass niemand sie mir je wegnehmen kann nur weil ich unwissentlich Mist gebaut hatte.